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Ratgeber · E-Rechnung 2027

E-Rechnung ab 2027: in 8 Schritten umstellen.

Ab 1. Januar 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ihren Firmenkunden E-Rechnungen schicken, ab 2028 alle. Hier steht, welche Rechnungen im Autohaus, in der Werkstatt und im Teileshop betroffen sind – und was Sie bis Jahresende erledigen sollten.

Stand: 1. November 2026 · CockpitDekor AutoWeb · Lesezeit ca. 6 Minuten

Rechnung als Datei fließt in die Buchhaltungssoftware
Kurz gesagt
  • Stichtag 1.1.2027 für Betriebe über 800.000 € Umsatz im Jahr 2026, 1.1.2028 für alle.
  • Nur Rechnungen an Firmen im Inland – Privatkunden sind nicht betroffen.
  • ZUGFeRD ab Profil EN 16931 oder XRechnung – ein normales PDF reicht nicht.
  • Die Datei ist das Original und wird 10 Jahre aufbewahrt.
Betrifft es mich?

Die 800.000-€-Grenze in einer Minute

Entscheidend ist Ihr Gesamtumsatz im Jahr 2026 und ob Sie Rechnungen an Firmen in Deutschland schreiben. Rechnungen an Privatkunden sind nie betroffen.

Über 800.000 €Umsatz 2026 über 800.000 €: Ab 1. Januar 2027 müssen Sie inländischen Firmenkunden E-Rechnungen senden. PDF und Papier sind dann nicht mehr erlaubt.
Bis 800.000 €Umsatz 2026 bis 800.000 €: 2027 dürfen Sie mit Zustimmung des Kunden noch PDF oder Papier senden. Ab 1. Januar 2028 gilt die Pflicht auch für Sie.
KleinunternehmerNach § 19 UStG: keine Pflicht zum Senden – auch nicht ab 2028. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen trotzdem.
Nur PrivatkundenKeine Pflicht zum Senden. Für Lieferantenrechnungen gilt die Empfangspflicht seit 2025.
Praxis

Welche Rechnungen sind im Autohaus und in der Werkstatt betroffen?

RechnungE-Rechnung Pflicht?
Werkstattrechnung an PrivatkundenNein (B2C)
Werkstattrechnung an Flotten-, Leasing- oder FirmenkundenJa, ab 2027 bzw. 2028
Fahrzeugverkauf an eine GmbH oder einen HandwerksbetriebJa, ab 2027 bzw. 2028
Teilebestellung einer Werkstatt in Ihrem OnlineshopJa – der Shop muss die E-Rechnung erzeugen
Kleinbetrag bis 250 € brutto (z. B. Wischerblätter an der Theke)Nein, Ausnahme für Kleinbetragsrechnungen
Rechnung an eine Firma im AuslandDeutsche Pflicht gilt nur im Inland – Regeln des Ziellandes prüfen (Belgien: Peppol seit 2026)
Checkliste

In 8 Schritten bis zum Jahreswechsel

  1. Umsatz 2026 prüfenLiegen Sie über 800.000 €? Dann ist der 1. Januar 2027 Ihr Stichtag.
  2. Rechnungsquellen erfassenWo entstehen Rechnungen? Werkstattprogramm, Dealer-Management-System, Onlineshop, Buchhaltung.
  3. Format wählenZUGFeRD (PDF mit Daten) für die meisten Firmenkunden, XRechnung für Behörden.
  4. Software prüfenKann jedes System eine gültige E-Rechnung erzeugen? Wenn nicht: Update, Modul oder Umweg über die Buchhaltung.
  5. Stammdaten bereinigenFirmenname, Adresse, USt-IdNr., Bestell- oder Kundenreferenz – Fehler fallen bei E-Rechnungen sofort auf.
  6. Testrechnung prüfenEine Rechnung erzeugen, mit einem Validator prüfen, an den Steuerberater schicken.
  7. Archiv einrichtenDie Datei mit den Daten ist das Original – 10 Jahre unveränderbar aufbewahren.
  8. Kunden informierenRechnungs-E-Mail-Adressen Ihrer Firmenkunden einsammeln und den Umstieg ankündigen.
Typische Fehler

Daran scheitern viele Betriebe

Reicht nicht

  • PDF mit „ZUGFeRD“ im Namen, aber im Profil MINIMUM oder BASIC WL – erfüllt EN 16931 nicht
  • Nur das PDF archiviert, die Datendatei gelöscht
  • Eingehende E-Rechnungen ausgedruckt und abgeheftet
  • Shop erzeugt Rechnungen ohne Pflichtfelder

So ist es richtig

  • ZUGFeRD ab Profil EN 16931 oder XRechnung
  • Original-Datei revisionssicher archiviert
  • Eingangsrechnungen direkt in der Buchhaltungssoftware
  • Testexport vom Steuerberater geprüft
Zeitplan

Was wann zu tun ist

November 2026Umsatz prüfen, Rechnungsquellen und Software erfassen.
Dezember 2026Testrechnungen erzeugen, mit dem Steuerberater abstimmen, Kunden informieren.
1. Januar 2027Pflicht für Betriebe über 800.000 € Vorjahresumsatz.
2027Für alle anderen: Umstellung in Ruhe abschließen – PDF nur noch mit Zustimmung.
1. Januar 2028Pflicht für alle Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welcher Umsatz zählt für die 800.000-€-Grenze?

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Vorjahres, für 2027 also der Umsatz 2026. Im Zweifel klären Sie die genaue Berechnung mit Ihrem Steuerberater.

Meine Werkstatt hat fast nur Privatkunden. Muss ich etwas tun?

Für Privatkunden nicht. Sobald Sie aber Firmen, Flotten oder Leasinggesellschaften abrechnen, gilt die Pflicht für diese Rechnungen. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen von Lieferanten schon seit 2025.

Reicht mein Werkstattprogramm aus?

Viele Programme können ZUGFeRD oder XRechnung bereits – oft nach einem Update oder mit einem Zusatzmodul. Fragen Sie Ihren Anbieter nach dem Profil EN 16931 und lassen Sie eine Testrechnung prüfen.

Was ist mit Rechnungen aus dem Onlineshop?

Kauft eine Firma in Ihrem Shop, muss der Shop eine gültige E-Rechnung erzeugen. Für PrestaShop, Shopware und Shopify gibt es Module oder Anbindungen an die Buchhaltung.

Was passiert, wenn ich 2027 noch PDFs schicke?

Liegen Sie über der Grenze, entspricht die Rechnung nicht mehr den Vorgaben. Das kann beim Kunden zu Rückfragen beim Vorsteuerabzug führen. Klären Sie Einzelheiten mit Ihrem Steuerberater.

Brauche ich Peppol?

In Deutschland nicht zwingend – E-Mail reicht als Versandweg. Liefern Sie an Firmen in Belgien, ist Peppol dort seit 2026 Standard.

E-Rechnung rechtzeitig einrichten

E-Rechnung / Peppol ab 790 €, DATEV-Export ab 990 € – mit Testrechnung für Ihren Steuerberater.

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln können sich ändern – maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.